Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachnung der Serie "Crossing Lines"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Tandem Communications GmbH aktuell wieder Abmahnungen wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung einer urheberrechtlich geschützte TV-Serie im Internet.

Die Tandem Communications GmbH wirft dem Empfänger des Abmahnschreibens vor, mehrere Folgen der Staffel 1 von „Crossing Lines“ (TV-Serie) unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1028,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus dem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und den Rechtsanwaltskosten von insgesamt 578,00 EUR zusammen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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