Waldorf Frommer: Abmahnung wegen unberechtigter Verwertung von "Iron Man 3" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet momentan Abmahnungen wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines aktuellen Kinofilms im Internet.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Kinofilm „Iron Man 3“ über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Daher fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.028,00 EUR zu zahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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