Waldorf Frommer: Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von "The Next Day (Deluxe Edition) – David Bowie" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Momentan versendet die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes.

Im vorliegenden Fall wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „The Next Day (Deluxe Edition)“ des Künstlers David Bowie in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu zahlen. Dem Schreiben wurde eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger und der Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, die angehängte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte der geforderte Vergleichsbetrag nicht ohne anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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