Waldorf Frommer: Abmahnung wegen illegalem Filesharing von „R.E.D. 2“ (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Aktuell verschickt die Berliner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Nutzer des Filesharing-Netzwerks bittorrent, die dort den Kinofilm „R.E.D. 2“ angeblich mit anderen Nutzern getauscht haben sollen. Auftraggeber ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Die alleinigen Urheber- und Nutzerrechte liegen laut Schilderung der Anwälte bei der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, sodass ein Filesharing im Internet eine Verletzung des Urheberrechts darstellt und damit rechtswidrig ist. Daher machen die Anwälte gegen die Abgemahnten Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen geltend und bieten eine außergerichtliche Einigung der Angelegenheit an. So sollen die Abgemahnten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 815,00 EUR zahlen. Zusätzlich soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden, die dem Abmahnschreiben fertig formuliert anbeigelegt wurde.

Wir empfehlen, die Forderungen der Abmahnseite Ernst zu nehmen, die beigelegte Unterlassungserklärung jedoch nicht zu unterschreiben, sondern sie mit Hilfe eines Anwaltes modifiziert abzugeben. Auch sollten Sie den angegebenen Pauschalbetrag nicht direkt überweisen, sondern sich ebenfalls mit einem Anwalt beraten. In den meisten Fällen kann er Ihnen helfen, die Forderungen der Gegenseite ganz bzw. zumindest zu Teilen abzuwehren.

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