Waldorf Frommer: Abmahnung – illegale öffentliche Zugänglichmachung von "Rubinrot" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Wieder einmal versendet die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk.

Die Abmahnung betrifft die unberechtigte Vervielfältigung des Films „Rubinrot“. Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Diesbezüglich enthält das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, einen Beschluss des Landgerichts  München sowie einen Ermittlungsdatensatz.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte Geldsumme sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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