Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung des Musikalbums "Comeblack" (Scorpions)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen der angeblich illegaler Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Comeblack“ der Musikgruppe Scorpions in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verlangen vom Adressaten des Abmahnschreibens die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Abmahnung wurde eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung sowie der Ermittlungsdatensatz beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die im Abmahnschreiben enthaltene Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte Schadensersatzsumme sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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