Urmann + Collegen (U + C) Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung von "Too small to take it all 3"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Regensburger Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet im Namen der FDUDM 2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines Erotikfilmwerks im Internet.

Die FDUDM 2 GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Too small to take it all“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Urmann + Collegen bieten eine außergerichtliche Klärung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund beinhaltet das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss der Betroffene damit rechnen, dass die U + C Rechtsanwälte noch höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“