U+C Rechtsanwälte – Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH – Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH eine Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung.

Die Kanzlei U+C mahnt in ihrem Schreiben das Fehlen einer Widerrufsbelehrung ab. Bislang war die Kanzlei U + C Rechtsanwälte insbesondere für sog. Filesharing – Abmahnungen bekannt.

Die Kanzlei verlangt von den Adressaten neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 651,80 EUR, was einer 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR entspricht.

Es wird davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag zu zahlen. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.