U + C Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Vervielfältigung von "Gape Em All 2"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte erneut im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Films in einer Internet-Tauschbörse.

Die uns vorliegende Abmahnung betrifft die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Films „Gape Em All 2“ in einem Filesharing-Netzwerk. Der Adressat des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Meistens enthalten vorgefertigte Erklärungen nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und werden vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet.

Des Weiteren sollte der verlangte Pauschalbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden, denn die überwiegend können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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