Die Anwälte der Kanzlei U + C Rechtsanwälte versenden im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Wenn das Liebe ist“ des Künstlers Pietro Lombardi. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den U + C Rechtsanwälten dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 340,00 EUR zu überweisen. Diesbezüglich wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die geforderte Vergleichssumme nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.