U + C Rechtsanwälte: Abmahnung wegen illegaler Vervielfältigung des Musikstücks "Angeline"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Regensburger Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet im Auftrag der FDUDM2 GmbH, die von Herrn Axel Konrad vertreten wird,  eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Musikstück „Angeline“ des Samplers „RTL Sommer Hits 2011“ unberechtigt in einer sogenannten Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die U + C Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 340,00 EUR zu überweisen. Das Abmahnschreiben enthält eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Generell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Betrag nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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