U + C Rechtsanwälte – Abmahnung – illegale Verbreitung von "Ass Traffic 9"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Erneut versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird im vorliegenden Schreiben die unberechtigte Zugänglichmachung des Films „Ass Traffic 9“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wir empfehlen grundsätzlich, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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