Abmahnung "The Iceman" durch Sasse & Partner

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Unerlaubtes Anbieten geschützter Werke in Tauschbörsen

Unter dieser Überschrift mahnt die Kanzlei Sasse & Partner die öffentliche Zugänglichmachung des Films „The Iceman“ ab.

Die Rechtsanwälte werfen den Adressaten vor, dass von deren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung in einer sog. Peer-To-Peer-Tauschbörse begangen wurde. Indem der Nutzer einer Tauschsoftware wie bspw. BitTorrent einen Film herunterlädt, macht er ihn zugleich einer unbestimmten Vielzahl von Personen zur Verfügung. Durch dieses Anbieten, so argumentiert die Kanzlei Sasse und Partner, würden der Splendid Film GmbH erhebliche Schäden entstehen.

Daher verlangen die Abmahnanwälte  der Kanzlei Sasse & Partner vom Anschlussinhaber, dass dieser zur Vermeidung künftiger Rechtsverletzungen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 EUR bezahlt. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir empfehlen unseren Mandanten generell, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält – u.a. die Zahlungspflicht – und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Die Abmahnung sollte zur Vermeidung von ernsten gerichtlichen Auseinandersetzungen unbedingt ernst genommen und die darin genannte Frist unbedingt eingehalten werden.

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