SKW Schwarz Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung des PC-Spiels "Spellforce 2: Faith in Destiny"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Münchner Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte versendet im Namen der Contra Piracy – Worldwide Association for intellectual property eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Computerspiels „Spellforce 2: Faith in Destiny“ in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Für die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit fordert die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 320,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Eine Abmahnung sollte stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und höhere Kosten.

Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte Geldsumme sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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