Schutt, Waetke Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "A Little Bit Zombie" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Karlsruher Kanzlei Schutt Waetke versenden im Auftrag der Elite Film AG eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Elite Film AG wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „A Little Bit Zombie“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben enthält bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung immer ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht gehandelt, drohen dem Betroffenen noch höhere Kosten oder sogar eine einstweilige Verfügung.

Dennoch raten wir prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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