Schutt, Waetke Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung des Films "Prisoners"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Karlsruher Kanzlei Schutt, Waetke mahnen aktuell im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines geschützten Filmwerks im Internet ab.

Dem Empfänger des uns vorliegenden Abmahnschreibens wird die illegale Verbreitung des Films „Prisoners“ über eine Online-Tauschbörse zur Last gelegt. Daher fordern die Rechtsanwälte vom Adressaten des Abmahnschreibens, eine dem Schreiben beigelegte, bereits vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme in Höhe von 732,50 EUR zu bezahlen.

Wie sollten Sie verfahren, wenn Sie in gleichem oder einem ähnlichem Fall abgemahnt wurden?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne Beratung mit einem Anwalt unterschrieben werden, da sie in der Regel ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

 

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