Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung von "The Paperboy" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Filmwerk im Internet.

Dem Abgemahnten wird von der Planet Media Home Entertainment GmbH vorgeworfen, den Film „The Paperboy“ in einer sogenannten Internet-Tauschbörse illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei fordert den Anschlussinhaber zwecks einer außergerichtlichen Einigung auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.298, 00 EUR zu bezahlen. Das Abmahnschreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Generell sollte eine Abmahnung immer ernst und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis drohen höhere Kosten oder sogar eine einstweilige Verfügung.

Dennoch sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne rechtsanwaltliche Beratung unterschrieben werden. Sie enthält meist ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Zudem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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