Schulenberg & Schenk mahnen wg. einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "A Girl Knows Best" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk versenden derzeit im Namen der Beate Uhse Licensing B.V. eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem Filmwerk auf einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „A Girl Knows Best“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulenberg & Schenk fordern vom Adressaten des Abmahnschreibens die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 650,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wurde dem Schreiben beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die geforderte Summe keinesfalls unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

 

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