Schulenberg & Schenk: Abmahnung wg. illeg.Verbreitung von "Sightseers" (Film) im Auftrag der MFA + Filmdistribution

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulenberg & Schenk versenden aktuell im Namen der MFA + Filmdistribution Abmahnungen wegen der illegalen Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk.

In dem Schreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, den Film „Sightseers“ unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse heruntergeladen und zum illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulenberg & Schenk bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und machen Ansprüche gegen den Adressaten auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Zur Abgeltung aller Ansprüche soll der Anschlussinhaber daher einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1298,00 EUR zahlen. Beigelegt sind dem Schreiben der Entwurf einer Unterlassungserklärung und ein Ermittlungsdatensatz.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden, denn meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Anwälte weitaus höhere Kosten fordern oder sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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