Sasse & Partner: Abmahnung wg. dem Werk "Genesis – Live 1980" (Bootleg)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner versendet im Auftrag der Gelring Ltd. eine Abmahnung wegen eines Bootleg-Angebots im Internet. Bei einem Booteg handelt es sich um unlizenzierte Konzertmitschnitte, deren Verbreitung über größtenteils illegal hergestellte Tonträger stattfindet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Gelring Ltd. vorgeworfen, den Bootleg „Genesis – Live 1980“ der Künstlergruppe Genesis über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk illegal veröffentlicht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für den Schadensersatz und die Anwaltskosten aufzukommen. Dazu wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch der verlangte Betrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem muss eine Abmahnung immer ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

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