Riegger Rechtsanwälte: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt)

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Anwälte der Ludwigsburger Kanzlei Riegger Rechtsanwälte versenden im Auftrag der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Die Intertrade24 UG ist gewerblicher Verkäufer von Koffern und Koffersets auf dem Auktionsportal eBay. Der Adressat des Abmahnschreibens ist ebenfalls in diesem Bereich tätig und somit Mitbewerber. Die Riegger Rechtsanwälte werfen dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, die Koffer mit falschen Materialangaben anzubieten. Statt der Kennzeichnung „Plastik“ bzw. „ABS“, sind die Materialien der Koffer mit „Polycarbonat“ beschrieben. Dies stelle eine irreführende Handlung gemäß § 5 UWG dar. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 755,80 EUR zu begleichen.

Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Durch anwaltliches Zutun können die Forderungen oftmals ganz oder teilweise abgewendet werden.