Rechtsanwälte Rasch – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "German Top 100 Single Charts"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download der Musiktitel „„The Time (Dirty Bit)“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas, „Helele (Safri Duo Mix)“ der Künstlerin Velile, „Only Girl (In The World)“ der Künstlerin Rihanna, „The Flood“ der Künstlergruppe Take That, „Elektrisches Gefühl“ der Künstlerin Juli, „Alejandro“ der Künstlerin Lady Gaga, „Alors On Danse“ des Künstlers Stromae sowie „I Die For You Today“ der Künstlergruppe „Alphaville“.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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