Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen wegen unerlaubter Verwertung von "Studenten-Party 3" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Zurzeit versendet die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen unerlaubter Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Die Abmahnung betrifft die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Erotikfilms „Studenten-Party 3“ über die BitTorrent-Plattform. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen. Eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde dem Abmahnschreiben beigefügt.

Dringend raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie für den Adressaten nachteilige Formulierungen enthält und  vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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