Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wg. illegaler Vervielfältigung von "TeenieVision – Wild Country Babes"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet im Auftrag der DBM Video Vertrieb GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegaler Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks.

Konkret abgemahnt wird die unerlaubte Verbreitung des Films „TeenieVision – Wild Country Babes“ in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte Vergleichssumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltlich Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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