Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung von "Lesbian playmates"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab.

Abgemahnt wird im uns vorliegenden Fall die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „Lesbian playmates“ von Vivthomas.com-video Lda. in einer Internet-Tauschbörse. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem empfehlen wir, die beschriebene Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung zu zahlen. Die Forderungen können in der Regel mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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