Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Sandy's Teeny Casting Nr. 6"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet zurzeit im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines Filmwerks in einer sogenannten Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird, im uns zugeschickten Abmahnschreiben, die illegale Zurverfügungstellung des Films „Sandy’s Teeny Casting Nr. 6“ in einem Filesharing-Netzwerk. Die Rechtsanwälte fordern den Adressaten der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden sowie eine Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR zu tätigen. Diesbezüglich ist dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich wird davon abgeraten, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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