Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – Abmahnung – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke – "Too Big For Teens 11"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet zurzeit im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.

Abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Erotikfilms „Too Big For Teens 11“ der Produktionsfirma MILE HIGHT DISTRIBUTION INC. in Internet-Tauschbörsen. Der Adressat des Abmahnschreibens wird zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhen von 900,00 EUR sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Dazu wurde dem Schreiben eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Generell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Mit Hilfe eines Anwalts können die Forderungen im Normalfall ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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