Kanzlei Bindhardt und Lenz – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Wildes Ding – Culcha Candela"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Bindhardt und Lenz (früher Bindhardt, Fiedler, Zerbe) versendet derzeit im Auftrag von Hanno Graf u. a. eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Musiktitels „Wildes Ding – Culcha Candela“  u.a. erhältlich auf der Containerdatei German Top 100 Single Charts vom 08.10.2012.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 400,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“