Rechtsanwalt Markus Zöller: Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Markus Zöller versendet im Auftrag des eBay-Händlers Michael Cahel eine Abmahnung wegen diverser Wettbewerbsverstöße auf der Verkaufsplattform. Michael Cahel vertreibt über dem eBay-Account „www.cahel.de“ Kfz-Zubehör. Er wirft einer Mitbewerberin diverse Wettbewerbsverstöße vor.

Konkret abgemahnt wird die unterlassene Verwendung der sogenannten „40 Euro-Klausel“ in der Widerrufsbelehrung. Rechtsanwalt Markus Zöller fordert die Abgemahnte auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für die Rechtsanwaltskosten aufzukommen.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In der Regel enthalten diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und können vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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