Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Abmahnung – Unerlaubte Vervielfältigung von "Ivy Quainoo -Ivy" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Auftrag von Konstantin Scherer und Vincent Stein eine Abmahnung wegen der unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Ivy“ der Künstlerin Ivy Quainoo in einer sogenannten Internet-Tauschbörse. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu bezahlen. Das Abmahnschreiben enthält eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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