Rechtsanwälte Waldorf Frommer: Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung durch Download von "Sanctum"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH erneut eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verbreitung des Films „Sanctum“ in einer Internet-Tauschbörse versendet.

Wieder wurde der illegale Download und die Bereitstellung zum öffentlichen Herunterladen des Filmes „Sanctum“ in einem Filesharing-Netzwerk abgemahnt. Wie im Abmahnschreiben aus dem Jahr 2011, das unserer Kanzlei vorliegt, enthält das aktuelle Schreiben eine Aufforderung zur Abgabe einer beigelegten, bereits vorgefertigten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser Betrag hat sich im Vergleich zum Abmahnung aus dem Jahr 2011 auf 1.028 EUR erhöht.

Wir empfehlen, auch die aktuelle Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen einzuhalten, da die Abmahnkanzlei sonst gegebenenfalls weiterer gerichtliche Schritte unternehmen könnte, die wiederum zu höheren Kosten führen könnten.

Trotzdem raten wir dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie ungünstige Formulierungen enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Auch sollte der geforderte Vergleichsbetrag nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden, denn häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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