Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wg. Filesharing von “This Ain`t – The Smurfs XXX”

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Aktuell versendet die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller wieder im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen wegen der unberechtigten Vervielfältigung eines Erotikfilms. Konkret wird der Adressat des Abmahnschreibens abgemahnt, weil er den Film “This Ain`t – The Smurfs XXX“ über die Tauschbörse BitTorrent heruntergeladen und dort gleichzeitig unberechtigt zum kostenlosen Herunterladen öffentlich bereitgestellt hat.

Negele, Zimmel, Greuter, Beller machen daher gegen den Adressaten des Abmahnschreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend und haben dem Schreiben daher eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt. Diese soll fristgerecht unterzeichnet abgegeben und zur Abgeltung aller Ansprüche ein Vergleichsbetrags gezahlt werden.

Wir raten dazu, das Schreiben ernst zu nehmen und sich an die angegebenen Fristen zu halten. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte aber nicht ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden, da sie Formulierungen enthält, die als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Der geforderte Vergleichsbetrag sollte außerdem auch nicht ohne anwaltliche Beratung beglichen werden, da die Forderungen mittels Anwalt häufig ganz oder zumindest teilweise abgewiesen werden können.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“