Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Lost" (Frank Ocean)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Namen der Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird von der Universal Music GmbH die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Lost“ des Künstlers Frank Ocean vorgeworfen. Zwecks einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit fordert die Kanzlei den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung bezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte eine Abmahnung und die darin enthaltene Frist stets ernst genommen werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht reagiert, muss mit höheren Kosten dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

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