Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Albums "Frei" (LaFee)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Namen der EMI Music Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Die EMI Music Germany GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Album „Frei“ der Sängerin LaFee illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rasch Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordert den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.800,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen ganz oder teilweise durch anwaltliches Zutun abgewehrt werden.

Trotzdem muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht gehandelt, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

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