Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Vervielfältigung von "Unapologetic" (Rihanna)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird von der Universal Music GmbH vorgeworfen, das Album „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Die Kanzlei fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 1.200,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder gar mit einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

Dennoch empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da sie unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

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