Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "German Top 100"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download der Musiktitel „The Time (Dirty Bit)“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas, „Just Can‘t Geht Enough“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas, „S&M“ der Künstlerin Rihanna, „Only Girl (In The World)“ der Künstlerin Rihanna, „Born This Way“ der Künstlerin Lady Gaga, „You And Me (In My Pocket)“ des Künstlers Milow, „Kidz“ der Künstlergruppe Take That, „Auf Den Dächern von Berlin“ der Künstler Ute Freudenberg & Christian Lais, „Der Himmel Soll Warten“ des Künstlers Sido, „Gebt Alles“ der Künstlerin Cassandra Steen, „Wahnsinn“ der Künstler Finger & Kadel. Alle genannten Titel sind Teil der Compilation „German Top 100“.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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