Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Farming Simulator 2013" (Computerspiel)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Berliner Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet im Namen der Firma Astragon Software GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels im Internet.

Die Astragon Software GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Computerspiel „Farming Simulator 2013“ unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Daher fordern die Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Trotzdem raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der verlangte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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