Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Shadows – Haus der 1000 Schatten" (Computerspiel)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet im Auftrag der rondomedia GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels im Internet.

Die rondomedia GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Computerspiel „Shadows – Haus der 1000 Schatten“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, drohen meist höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Dennoch empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der verlangte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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