Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Джунгли (Dschungel)"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Anwaltskanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Amselfilm Productions & Co. KG vorgeworfen, den Film „Джунгли (Dschungel)“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Um die Angelegenheit außergerichtlich erledigen zu können, fordert die Kanzlei den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme zu bezahlen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Die Abmahnung sollte ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte die geforderte Pauschale nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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