Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung von "Tanya Tate's Brit School Brats"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versenden im Auftrag der M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Filmwerk „Tanya Tate’s Brit School Brats“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch ist es wichtig, dass die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten wird. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder sogar eine einstweilige Verfügung drohen.

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