Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "Family Blue – Teen Agency"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet im Namen der DBM Videovertrieb GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Family Blue – Teen Agency“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk unerlaubt verbreitet zu haben. Zwecks einer eine außergerichtliche Streitbeilegung fordert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 850,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die verlangte Pauschale nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht gehandelt, muss der Betroffene mit höheren Kosten und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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