Loschelder Rechtsanwälte: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Rolex S.A. und Rolex Deutschland GmbH wg. unlauteren Wettbewerbs

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte versendet im Namen der Rolex S.A. und der Rolex Deutschland GmbH eine Abmahnung wegen angeblich wettbewerbswidrigen Angaben auf einer Internetseite.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf seiner Website mit einer zertifizierten Reparatur von Markenuhren, insbesondere von Uhren der Marke Rolex, werben, ohne Inhaber eines derartigen Zertifikats zu sein. Dies stelle eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs dar. Des Weiteren werbe der Abgemahnte für Reparaturen mit Originalteilen der Marke Rolex. Eine Prüfung habe jedoch ergeben, dass keine Originalteile, sondern lediglich Rolex-kompatible Teile anderer Hersteller verwendet worden seien. Dies stelle ebenfalls eine Irreführung dar.

Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Loschelder Rechtsanwälten dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen sowie für den Schadensersatz, insbesondere die Rechtsverfolgungskosten, aufzukommen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.