Kanzlei Volke 2.0: Abmahnung für die Internetmarketing Bielefeld GmbH wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße in Online-Shops

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Volke 2.0 versendet im Auftrag der Internetmarketing Bielefeld GmbH eine Abmahnung wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen in Onlineshops.

Konkret abgemahnt werden Wettbewerbsverstöße bezüglich des Angebots von Lasertonerkartuschen und Tintenstrahlpatronen in einem Onlineshop. Die Internetmarketing Bielefeld GmbH wirft dem Abgemahnten vor, undeutlich zu werben. Aus dem Angebot ginge angeblich nicht hervor, ob es sich um wiederbefüllbare, aufgearbeitete oder nachgebaute Produkte handelt. Der Adressat des Abmahnschreibens wird durch die Kanzlei Volke 2.0 dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR zu übernehmen. Das Schreiben enthält eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Generell raten wir davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollten die geforderten Kosten der Abmahnung nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit rechtsanwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.