Kanzlei Kornmeier & Partner: Abmahnung wg. illegalen Downloads des Albums „Grace“ (Mandy Capristo)

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei   Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Inhaber eines Internetanschlusses ab, die angeblich das Musikalbum „Grace“ (Mandy Capristo) über eine Filesharing-Plattform hochgeladen haben.

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG erklärt, sie sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte bezüglich diesen Titels. Die öffentliche Zugänglichmachung über das Internet sei ohne deren Zustimmung erfolgt und stelle somit eine Urheberrechtsverletzung dar. Der/ die Anschlussinhaber/in werde mittels des Abmahnschreibens aufgefordert, einen derartigen Upload künftig zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben beigefügt und müsse nur unterzeichnet und zurückgesendet werden. Des Weiteren fordert die Kanzlei eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 600,00 EUR.

Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie enthält nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Eine Abmahnung sollte jedoch stets ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht reagiert, drohen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Auch der geforderte Schadensersatz sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

 

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