JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Kfz Innung / Innung des Kraftfahrzeuggewerbes

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Augsburger Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner versendet im Auftrag der Kfz-Innung/ Innung des Kraftfahrzeuggewerbes eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das UWG.

Die Rechtsanwälte mahnen im Namen folgender Kfz-Innungen ab:

  • Kfz-Innung München-Oberbayern
  • Kfz-Innung Niederbayern
  • Kfz-Innung Oberpfalz u. Kreis Kehlheim
  • Kfz-Innung Mittelfranken
  • Kfz-Innung Oberfranken
  • Kfz-Innung Unterfranken
  • Kfz-Innung Frankfurt am Main
  • Kfz-Innung Main-Taunus-Kreis

Adressaten eines solchen Abmahnschreibens werden von den JuS Rechtsanwälten Schloms und Partner dazu aufgefordert, die beigelegte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird nicht oder zu spät reagiert, drohen höhere Kosten oder der Erlass einer einstweiligen Verfügung.