JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Privatverkäufer auf "Autoscout 24"

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Aktuell versendet die Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner im Auftrag der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken eine Abmahnung wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie macht es sich zur Aufgabe, den Wettbewerb im Bereich des Kfz-Handels zu überwachen, um die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Innungsmitglieder zu wahren.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird einem Privatverkäufer des Internet-Autoportals „Autoscout 24“ vorgeworfen, als  gewerblicher Kfz-Händler tätig zu sein und daher unlauter zu handeln. Der Abgemahnte soll aufgrund der zahlreichen verkauften Kraftfahrzeuge innerhalb weniger Monate, die Grenze zum gewerblichen Handel überschritten haben. Er sei dazu verpflichtet, sich als gewerblicher Händler zu kennzeichnen.

Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Kosten in Höhe von 899,40 EUR zu übernehmen. Das Abmahnschreiben beinhaltet eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wir raten eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.