Harmsen, Utescher Rechtsanwalts- & Patentanwaltspartnerschaft: Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag von Jack Wolfskin wg. des Vertriebs von Plagiaten

Jacob MetzlerAbmahnung, Markensuche, Recht

Die Kanzlei Harmsen, Utescher Rechtsanwalts- & Patentanwaltspartnerschaft versendet im Auftrag des Unternehmens Jack Wolfskin eine Abmahnung wegen des angeblichen Verkaufs von Produktfälschungen im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform eBay gefälschte Bekleidungsstücke zu vertreiben, die mit dem Schriftzug und dem Logo der geschützten Marke „Jack Wolfskin“ gekennzeichnet sind. Die Kanzlei Harmsen Utescher fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Gesamtkosten in Höhe von 911,80 EUR zu erstatten. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte Geldsumme sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, drohen weitere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.