FAREDS: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Simply Stunning"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei FAREDS versendet im Auftrag der Malibu Media LLC eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird von der Malibu Media LLC vorgeworfen, den Film „Simply Stunning“ in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden und einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 600,00 EUR zu bezahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wurde dem Schreiben beigefügt.

Die Abmahnung sollte grundsätzlich ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis erhöhen sich in der Regel die Kosten. Ferner droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch raten wir eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die verlangte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“