F3S Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Verstöße gegen die Verpackungsverordnung

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei F3S Rechtsanwälte versendet im Auftrag der RTI Recycling Technology International UG eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

Abgemahnt wird eine Mitbewerberin der RTI Recycling Technology International UG. Diese soll gegen die Verpackungsverordnung verstoßen. Die F3S Rechtsanwälte fordern die Abgemahnte auf, Rechtsanwaltsgebühren auf Grundlage einer überhöhten 1,5 Geschäftsgebühr zu zahlen. Des Weiteren wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung wurde dem Abmahnschreiben beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie ungünstige Formulierungen für die Abgemahnte enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Darüber hinaus sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Beratung überwiesen werden. Meist können die Forderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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