“Eclipse – Biss zum Abendrot”, Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt im September 2010, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Eclipse – Biss zum Abendrot“ verfolgen. Der dritte Film aus der Twilight – Saga ist seit Mitte Juli 2010 Kino zu sehen. Der Filmtitel „Eclipse – Biss zum Abendrot“ wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.

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Die Teilnehmer einer Peer To Peer – Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner“ zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 956,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe durch öffentliche Zugänglichmachung eines anderen Films der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verwirkt.

Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.

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Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.